Vergütungssystem Vorstand

Das Vergütungssystem für den Vorstand wurde in seiner aktuellen Fassung von der Hauptversammlung am 23. Mai 2024 mit einer Mehrheit von 78,91 % der gültigen abgegebenen Stimmen gebilligt. Weitere Informationen zu dem vorerwähnten Beschluss finden Sie in der Einladung zur Hauptversammlung 2024.

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat anschließend am gleichen Tag beschlossen, dieses Vergütungssystem rückwirkend ab dem 1. Januar 2024 anzuwenden und die Vergütung der Vorstandsmitglieder in Übereinstimmung mit diesem Vergütungssystem festzusetzen.

   

Das frühere veröffentlichungspflichtige Vergütungssystem für den Vorstand 2021, das am 12. Mai 2021 mit einer Mehrheit von 71,2% der gültigen abgegebenen Stimmen von der Hauptversammlung gebilligt wurde, können Sie nachstehend abrufen. Weitere Informationen zu dem vorerwähnten Beschluss finden Sie in der Einladung zur Hauptversammlung 2021.

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat anschließend am 12. Mai 2021 beschlossen, dieses Vergütungssystem ab dem 12. Mai 2021 anzuwenden und die Vergütung der Vorstandsmitglieder in Übereinstimmung mit diesem Vergütungssystem festzusetzen. Das Vergütungssystem für den Vorstand 2021 galt bis zum 31. Dezember 2023 (vorbehaltlich einer Fortgeltung im Rahmen des Bestandsschutzes für bestehende Vorstandsverträge).

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