Entsprechenserklärung
Gemeinsame Entsprechenserklärung 2024 von Vorstand und Aufsichtsrat der Klöckner & Co SE gemäߧ 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex
Die Klöckner & Co SE hat – mit Ausnahme der unten aufgeführten Abweichung – seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung am 8. Dezember 2023 sämtlichen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28. April 2022, veröffentlicht im Bundesanzeiger am 27. Juni 2022, entsprochen und wird diesen auch künftig entsprechen:
C. 10:
Gemäß Ziffer C.7 kann die Zugehörigkeit eines Mitglieds zum Aufsichtsrat von mehr als 12 Jahren eine fehlende Unabhängigkeit von der Gesellschaft indizieren. Prof. Vogel gehört dem Aufsichtsrat seit dem 31. Mai 2006 an und ist dessen Vorsitzender sowie Vorsitzender des Präsidiums (als mit der Vorstandsvergütung befasstem Ausschuss). Obwohl der Vorstand und der Aufsichtsrat der Gesellschaft bei Prof. Vogel keine konkreten Anhaltspunkte für eine fehlende Unabhängigkeit sehen, wird vor dem Hintergrund der Empfehlung in Ziffer C.7 rein vorsorglich eine Abweichung in Bezug auf Ziffer C.10 erklärt.
Nach der Ansicht von Vorstand und Aufsichtsrat ist die Tätigkeit von Prof. Vogel im Aufsichtsrat der Gesellschaft und in seinen Funktionen als dessen Vorsitzender sowie Vorsitzender des Präsidiums auch über die im Kodex genannte Dauer hinaus im Interesse der Gesellschaft. Der Wert von Prof. Vogel für die Arbeit des Aufsichtsrats dürfte unbestritten sein. Neben seiner fachlichen und persönlichen Qualifikation sowie seiner Erfahrung, insbesondere auch in der Leitung von Aufsichtsorganen, verfügt er aufgrund seiner langjährigen Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat der Gesellschaft über eine besonders profunde Kenntnis des Unternehmens. Vorstand und Aufsichtsrat begrüßen zudem – nicht zuletzt vor dem Hintergrund der verschiedenen Personalwechsel im Vorstand in den letzten Jahren – ausdrücklich die mit der Person von Prof. Vogel verbundene Kontinuität.
Überdies teilen Vorstand und Aufsichtsrat die hinter der Kodexregelung C.7 stehende Besorgnis eines mit zunehmender Zugehörigkeitsdauer steigenden Risikos von Interessenkollisionen in Bezug auf Prof. Vogel nicht. Der Aufsichtsrat prüft das Vorliegen von Interessenkonflikten bei allen seinen Mitgliedern kontinuierlich. Es ist bei Prof. Vogel bisher keine Situation aufgetreten, in der die Gefahr einer Interessenkollision bestand und es ist auch nicht ersichtlich, warum eine solche Gefahr allein wegen des Überschreitens einer bestimmten Zugehörigkeitsdauer angenommen werden sollte.
Duisburg, 11. Dezember 2024
Der Aufsichtsrat Der Vorstand