Vergütungssystem Aufsichtsrat

Jedes Aufsichtsratsmitglied hat gemäß § 14 der Satzung der Gesellschaft Anspruch auf eine feste Jahresvergütung in Höhe von 60.000 Euro, die bei personellen Veränderungen im Geschäftsjahr zeitanteilig gezahlt wird. Ferner wird ein Sitzungsgeld in Höhe von 2.000 Euro pro Sitzung gezahlt und angemessene Auslagen und Umsatzsteuer werden erstattet. Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält das Zweieinhalbfache, sein Stellvertreter das Eineinhalbfache und der Prüfungsausschussvorsitzende das Eineinviertelfache der Festvergütung. Der Aufsichtsratsvorsitzende und ein Vorsitzender eines Aufsichtsratsausschusses erhalten das Zweieinhalbfache, der Stellvertreter des Aufsichtsratsvorsitzenden und ein Stellvertreter eines Vorsitzenden eines Aufsichtsratsausschusses erhalten das Eineinhalbfache Sitzungsgeld.

Das Vergütungssystem für den Aufsichtsrat wurde in seiner aktuellen Fassung von der Hauptversammlung am 17. Mai 2023 mit einer Mehrheit von 99,63% der gültigen abgegebenen Stimmen gebilligt, es kommt ab dem 1. Januar 2023 zur Anwendung. Weitere Informationen zu dem vorerwähnten Beschluss finden Sie in der Einladung zur Hauptversammlung 2023.

   

Das frühere veröffentlichungspflichtige Vergütungssystem für den Aufsichtsrat 2021, das am 12. Mai 2021 mit einer Mehrheit von 99,54% der gültigen abgegebenen Stimmen von der Hauptversammlung bestätigt wurde, können Sie nachstehend abrufen. Weitere Informationen zu dem vorerwähnten Beschluss finden Sie in der Einladung zur Hauptversammlung 2021. Das Vergütungssystem für den Aufsichtsrat 2021 galt bis zum 31. Dezember 2022.

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