Dividende
Die generelle Dividendenpolitik von Klöckner & Co sieht grundsätzlich eine Ausschüttung von 30 % des Konzernjahresüberschusses vor Sondereinflüssen vor.
- Diese Dividendenpolitik haben wir mit jeweils 0,80 € je Aktie für die Jahre 2006 und 2007 eingehalten.
- Für das Geschäftsjahr 2008 haben wir angesichts der beginnenden Eurokrise die Dividendenpolitik ausgesetzt und keine Dividende gezahlt.
- In 2009 haben wir ergebnisbedingt keine Dividende gezahlt.
- In dem Geschäftsjahr 2010 haben wir unsere generelle Dividendenpolitik mit einer Dividende von 30 Eurocents je Aktie wieder aufgenommen.
- Für die Geschäftsjahre 2011, 2012 und 2013 wurde dann erneut ergebnisbedingt keine Dividenden gezahlt.
- Im Geschäftsjahr 2014 haben wir den Bilanzgewinn in voller Höhe (19.950.000 €) ausgeschüttet. Dieser Betrag entspricht bei 99.750.000 dividendenberechtigten Stückaktien einer Ausschüttung von 0,20 € je Stückaktie.
- Für das Geschäftsjahr 2015 wurde ergebnisbedingt keine Dividende gezahlt.
- Für das Geschäftsjahr 2016 haben wir einen Betrag in Höhe von 19.950 T€ ausgeschüttet. Dieser Betrag entspricht bei 99.750.000 dividendenberechtigten Stückaktien einer Ausschüttung von 0,20 € je Stückaktie.
- Im Jahr 2017 und 2018 haben wir einen Betrag in Höhe von 29.925 T€ ausgeschüttet. Dieser Betrag entspricht bei 99.750.000 dividendenberechtigten Stückaktien einer Ausschüttung von 0,30 € je Stückaktie.
- Für das Geschäftsjahr 2019 wurde ergebnisbedingt keine Dividende gezahlt.
- Aufgrund des negativen Jahresfehlbetrags wurde keine Dividende für 2020 gezahlt.
- Vor dem Hintergrund des Rekordergebnisses für das Geschäftsjahr 2021 wurde eine Dividende in außergewöhnlicher Höhe von 1,00 € pro Aktie gezahlt.
- Infolge des deutlich positiven Konzernergebnisses wurde für das Geschäftsjahr 2022 eine Dividende in Höhe von 0,40 € je Aktie ausgeschüttet.
- Für das Geschäftsjahr 2023 haben wir einen Betrag in Höhe von 19.950 T€ ausgeschüttet. Dieser Betrag entspricht bei 99.750.000 dividendenberechtigten Stückaktien einer Ausschüttung von 0,20 € je Stückaktie.
Zahlstelle im Sinne von § 48 Abs. 1 Nr. 4 WpHG ist die
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